Die bestandkräftig festgestellten Bodenschätzungsergebnisse werden im Liegenschaftskataster flurstücksbezogen nachgewiesen. Diese Bodenschätzungsdaten werden dann von der Finanzverwaltung für steuerliche Zwecke verwendet. Mit der Diskussion zum Umwelt- und Bodenschutz hat die Nutzung der Ergebnisse der Bodenschätzung außer für steuerliche Zwecke eine neue Aufgabenstellung erhalten. Weil eine Bereitstellung der notwendigen Daten- und Informationsgrundlagen für Maßnahmen des Bodenschutzes wegen des Datenumfanges in herkömmlicher analoger Form nicht möglich ist, sollten nach dem Beschluss der Umweltministerkonferenz des Bundes und der Länder zukünftig die Informationen in digitalen Bodeninformationssystemen bereitgestellt werden. Für die Überführung des analogen Kartenwerkes in eine digitale Form muss ein Konzept bereitgestellt werden, das die fachliche, rechtliche sowie die weitere programmgesteuerte Auswertung der Daten der Bodenschätzung gewährleistet. Da die Umsetzung der Bodenschätzungskarte ein Verwalten von größeren Datenmengen beinhaltet, wird dafür ein spezielles Verwaltungsprogramm entwickelt.