Zusammenfassung
Seit dem 1. Oktober 2013 werden die amtlichen Geodaten der Berliner Vermessungsverwaltung entsprechend den Open Data-Prinzipien geldleistungsfrei zur Verfügung gestellt. Die Daten dürfen für jeden kommerziellen und nicht-kommerziellen Verwendungszweck umfassend genutzt werden. Mit der Einführung der Geldleistungsfreiheit wurde gleichzeitig das Lizenzrecht vereinfacht. Die Nutzungsrechte werden nicht mehr durch individuelle Nutzungsverträge eingeräumt. Es gelten die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt veröffentlichten Nutzungsbestimmungen, die auf der »Verordnung zur Festlegung der Nutzungsbestimmungen für die Bereitstellung von Geodaten des Bundes (GeoNutzV)« beruhen. Besondere Rechtsvorschriften (insbesondere datenschutzrechtliche Bestimmungen) schränken die Nutzung der Daten ein. Nicht erfasst von Open Data werden amtliche Auskünfte und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster sowie Bescheinigungen und Beglaubigungen, für die weiterhin Gebühren erhoben werden. Die geldleistungsfreie Bereitstellung der amtlichen Geodaten unterstützt die Umsetzung der Open Data-Initiative des Landes Berlin zur nachhaltigen Öffnung von Staat und Verwaltung.
Siehe auch zfv 6/2014, S. 380 (T. Grüterich) und zfv 6/2014, S. 380 (M. Friedt/T. Luckhardt).
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