In Sachsen-Anhalt wurden in den letzten 20 Jahren mehr als 2.500 km ländliche Wege im Rahmen von Verfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) und dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG), aber auch außerhalb der ländlichen Bodenordnung ausgebaut. Gemäß den gültigen »Richtlinien für den ländlichen Wegebau« (RLW 99) müssen ländliche Wege so bemessen und bautechnisch ausgebildet sein, dass sie langfristig den erforderlichen Verkehrsbelastungen gerecht werden und den jahreszeitlich notwendigen Zugang zu den erschlossenen Flächen gewährleisten. In Sachsen-Anhalt wurde insbesondere aufgrund der Veränderungen in den letzten Jahren bei den Landmaschinen und landwirtschaftlichen Fahrzeugen untersucht, ob die Vorgaben der RLW 99 diesen Rahmenbedingungen noch gerecht werden oder ob die Planungsgrundsätze zu überarbeiten sind. Der Beitrag fasst die wesentlichen Ergebnisse der Untersuchungen zusammen. Ferner wird an einem Beispiel aufgezeigt, wie in einem größeren Gebiet landwirtschaftliche Verkehrsströme erfasst und dargestellt werden können, um gemarkungsübergreifende Wegenetze zu planen.