Zusammenfassung
Der Neugründungsprozess des DVW soll entlang seiner wichtigsten Stationen erläutert werden. Der Fokus liegt auf den Biografien von dessen führenden Akteuren in der Nachkriegszeit. So sollen Kontinuitäten und Diskontinuitäten in der Vereinsgeschichte in der noch jungen Bundesrepublik aufgezeigt werden.
Siehe auch zfv 4/2023, Kieselbach/Schwartz
Siehe auch zfv 5/2024, Kieselbach et al.
Siehe auch zfv 6/2024, Kieselbach et al.
Siehe auch zfv 1/2025, Kieselbach et al.
Siehe auch zfv 2/2025, Kieselbach et al.
Zusammenfassung
Im ehemaligen Großherzogtum Oldenburg begann die Landesvermessung im Jahr 1836. Die damals eingeführte »Parcellarvermessung« diente der Neuordnung der Grundsteuer. Die dazu durchgeführten Vermessungen sind bis heute relevant, da immer noch Katastergebiete existieren, die darauf basieren.
Bei der Verwendung der alten Oldenburger Koordinaten treten teils große Abweichungen im Vergleich mit der Örtlichkeit auf, welche die heutige Nutzung dieser Daten erschweren. Dieser Beitrag untersucht die historischen Daten und es werden Ergebnisse einer Neuausgleichung eines alten trigonometrischen Netzes präsentiert.
Zusammenfassung
In Nordrhein-Westfalen galt für die Verwaltung des Vermögens katholischer Kirchengemeinden bislang ein staatliches Gesetz. Dieses ist aufgehoben und durch neue kirchliche Bestimmungen ersetzt worden. Die Regelungen zur rechtsgeschäftlichen Vertretung von katholischen Kirchengemeinden in Nordrhein-Westfalen und die unterschiedlichen Rechtsträger des örtlichen Kirchenvermögens werden dargestellt. Am Beispiel des Grenzfeststellungs- und Abmarkungsverfahrens erfolgt eine Übertragung der rechtlichen Regelungen auf einen praktischen Fall einer katholischen Kirchengemeinde.
Zusammenfassung
Die Immobilienwertermittlung befindet sich an einem Wendepunkt: Die zunehmende Verfügbarkeit digitaler Daten und der fortschreitende Einsatz Künstlicher Intelligenz eröffnen vielversprechende Möglichkeiten zur Entwicklung präziserer und transparenterer Wertermittlungsmodelle. Der vorliegende Beitrag diskutiert die Bedeutung evidenzbasierter Ansätze und rückt die Modellgüte als zentralen Qualitätsindikator in den Fokus der Diskussion. Dabei werden die Limitationen traditioneller Methoden, die häufig auf subjektiver Expertise basieren, angesprochen und datenbasierte Verfahren als zukunftsweisende Alternativen hervorgehoben.
Die aktuellen Veränderungen des Wertermittlungsrechts in Deutschland kann derzeit als eine eher langsame und vorsichtige, also konservative Anpassung der regulatorischen Rahmenbedingungen im Bereich der Immobilienwertermittlung wahrgenommen werden. Vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Herausforderungen, wie dem Klimawandel, dem anhaltenden Wohnungsmangel und den veränderten geopolitischen Bedingungen, ist jedoch davon auszugehen, dass die Anforderungen an die Transparenz von Immobilienwerten und Bewertungsverfahren in naher Zukunft erheblich steigen werden. Diese Entwicklungen könnten zu tiefgreifenden und disruptiven Anpassungen der bestehenden Regelwerke führen, die die Branche nachhaltig transformieren werden.
Ein besonderer Schwerpunkt dieses Beitrages liegt auf der Notwendigkeit klar definierter und transparenter Prozesse, um den sich dynamisch verändernden Anforderungen an Immobilienmarktanalysen und -wertermittlungen gerecht zu werden. Dabei geht es insbesondere um die Definition des Begriffs der »Modellgüte« sowie um die Vorstellung von Ansätzen zur Beschreibung und Darstellung von Metriken, die die Leistungsfähigkeit und Qualität von Modellen und deren Ergebnisse beschreiben können.
Siehe auch zfv 4/2025, Ache Teil 2
Siehe auch zfv 6/2025, Ache Teil 3
Zusammenfassung
Die Bodenpolitik für die ländlichen Bereiche in der Ukraine hat inzwischen die ausschließliche Fokussierung auf die agrarwirtschaftlichen Produktionsbedingungen um wichtige Ziele zur Verbesserung der allgemeinen Lebensbedingungen der Landbevölkerung erweitert. Auf der Grundlage der von Thomas (2025) erfolgten Bestandsaufnahme wird nachfolgend an vier Handlungsfeldern exemplarisch aufgezeigt, wo weiterer Handlungsbedarf besteht und welche Handlungsoptionen erwägenswert sind.
Siehe auch zfv 2/2025, Thomas Teil 1
Zusammenfassung
Die heutige technisierte Gesellschaft benötigt raumbezogene Informationen in vielfältiger und verlässlicher Weise. Der Positionsbezug erfordert das Vorhalten einer ganzheitlichen Infrastruktur zur praxisgerechten Georeferenzierung. Der geodätische Raumbezug wird durch dauerhaft vermarkte Festpunkte an der Erdoberfläche realisiert und mittels regelmäßiger Überwachungs- und Überprüfungsmaßnahmen nachhaltig gesichert. Seine Bereitstellung erfolgt überwiegend durch den bundesweiten Satellitenpositionierungsdienst SAPOS®. Im einheitlichen integrierten geodätischen Raumbezug repräsentieren 250 Geodätische Grundnetzpunkte (GGP) die Komponenten Lage, Höhe und Schwere (AdV 2017). Die Bestimmung dieses GGP-Rahmennetzes erfolgte im Jahr 2008 durch die Messung und Auswertung von Signalen der Globalen Navigationssatellitensysteme (GNSS) in einer bundesweiten GNSS-Kampagne. Sie realisierte damit erstmals bundesweit einheitlich den amtlichen integrierten geodätischen Raumbezug.
In einer weiteren, 2021 durchgeführten Messkampagne wurde dieses Rahmennetz durch eine umfangreiche GNSS-Kampagne erneut bestimmt. Auswertungen zweier Rechenstellen unter Nutzung unterschiedlicher Auswerteansätze lieferten hochpräzise Ergebnisse zu zwischenzeitlich eingetretenen Veränderungen im Raumbezug. Auf dieser Basis steht weiterhin ein hochgenaues homogenes Referenznetz für zukünftige, bundesweite Anwendungen zur Verfügung. Zum 01.07.2025 sollen nach einem Beschluss des Arbeitskreises Raumbezug der AdV die Koordinaten der Rahmennetz-GGP sowie der Referenzstationspunkte (RSP) von den deutschen Vermessungsverwaltungen amtlich eingeführt werden.
Teil 1 des Beitrags beschreibt die Planung und die praktische Durchführung der Feldarbeiten der GNSS-Kampagne 2021 und die unterschiedlichen Auswerteansätze. Teil 2 wird sich mit der Kombination beider Lösungen zur Berechnung eines neuen Bezugsrahmens für das amtliche Bezugssystem ETRS89/DREF91 befassen.
Siehe auch zfv 5/2025, Krickel et al. Teil 2