Die fortschreitende Globalisierung der Weltwirtschaft macht auch vor der Immobilienwirtschaft und der Wertermittlung nicht halt, so dass einheitliche internationale Wertermittlungsstandards gefordert werden. Vor diesem Hintergrund wird in dem folgenden Artikel eine Analyse nicht normativ geregelter Wertermittlungsverfahren in Relation zu den in Deutschland normativ geregelten Wertermittlungsverfahren durchgeführt. Wenn ein Sachverständiger, der eine Verkehrswertberechnung nach einem normativ geregelten Verfahren durchführen möchte, die notwendigen marktgerechten Daten von den zuständigen Gutachterausschüssen zur Verfügung gestellt bekommt und sich über die aktuell vorherrschende Situation auf dem örtlichen Immobilienmarkt, über die allgemeine wirtschaftliche Situation sowie die Lageverhältnisse informiert hat, kann er einen objektiven, markgerechten Verkehrswert ermitteln. Mit Schwierigkeiten verbunden ist es jedoch, eine Verkehrswertermittlung nach einem nicht normativ geregelten Verfahren durchzuführen, da keine einheitlich abgeleiteten Marktdaten für diese Verfahren zur Verfügung stehen. Ein Sachverständiger, der einen Verkehrswert nach einem nicht normativ geregelten Verfahren bestimmen möchte, ist auf seine eigenen, häufig subjektiven Untersuchungen angewiesen, wodurch es ihm schwer fallen wird, einen objektiven, marktgerechten Verkehrswert zu berechnen. Hingegen fällt es ihm mit den nicht normativ festgelegten Verfahren leichter, Investitionsentscheidungen zu treffen. Jedes Verfahren hat seine spezifischen Vor- und Nachteile sowie seine bevorzugten Anwendungsbereiche. Letztlich hängt das Ergebnis in allen Fällen weniger von dem Verfahren selbst als von dessen sachgerechter, marktorientierter Anwendung und den Eingangsdaten ab, denn das Ergebnis kann nur so gut sein, wie es die Qualität der Marktdaten zulässt.